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Helge Döhring
Zwischen Reform und Revolution
Die Stellung der Freien Arbeiter Union Deutschlands zur Betriebsrätefrage
Die Freie Arbeiter Union Deutschlands (FAUD) stellte zu Beginn der zwanziger
Jahre eine Massenbewegung mit über 100.000 Mitgliedern dar. Ihren Prinzipien
nach stand sie „auf dem Boden der direkten Aktion und unterstütz(t)e alle
Bestrebungen und Kämpfe des Volkes, die mit ihren Zielen – der Abschaffung der
Wirtschaftsmonopole und der Gewaltherrschaft des Staates nicht im Wiederspruch“
standen. Die Syndikalisten der FAUD hatten es sich zur Aufgabe gemacht, sich
unter den vorherrschenden Bedingungen der Staats- und Klassenherrschaft bereits
so zu organisieren, daß nach einem erfolgreich abgeschlossenen Generalstreik die
Betriebe direkt von den Belegschaften übernommen und in Eigenregie weitergeführt
werden konnten. Die kapitalistische- sollte in eine bedürfnisorientierte
Wirtschaft umgestaltet werden. Der Staat als politisch-zentralistische
Regulierungs- und Verwaltungsmaschinerie zur Kontrolle der Gesellschaft sollte
zugunsten dezentraler kommunaler Selbstverwaltungseinheiten aufgelöst werden.
Das beinhaltete auch die Abschaffung sämtlicher Stellvertreterinstanzen, welche
es zur Aufgabe hatten, zwischen Klasseninteressen zu vermitteln. Dazu zählte das
durch das Betriebsverfassungsgesetz von 1920 institutionalisierte
Betriebsrätesystem. Dieses gestand der Arbeiterschaft gewisse Rechte der
Mitbestimmung zu, bestätigte jedoch gleichzeitig die Eigentumsverhältnisse
gegenüber den Produktionsmitteln zugunsten der Kapitalisten. Der
Burgfriedenspolitik der Sozialdemokratie auf internationaler Kriegsebene wurde
hier das entsprechende innenpolitische Modell auf Betriebsebene
entgegengestellt: Die Arbeiterschaft verzichtet auf betriebliche und
gesellschaftliche Selbstverwaltung und wahrt über Betriebsräte den
Betriebsfrieden und damit den Status quo.
Die Betriebsräte hatten folgende Aufgaben wahrzunehmen:
„1. In Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken die Betriebsleitung durch Rat zu
unterstützen, um dadurch mit ihr für einen möglichst hohen Stand und für
möglichste Wirtschaftlichkeit der Betriebsleistung zu sorgen;
2. in Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken an der Einführung neuer
Arbeitsmethoden fördernd mitzuwirken;
3. den Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren, insbesondere vorbehaltlich der
Befugnisse der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeiter und Angestellten bei
Streitigkeiten des Betriebsrates, der Arbeitnehmerschaft, einer Gruppe oder
eines ihrer Teile mit dem Arbeitgeber, wenn durch Verhandlungen keine Einigung
zu erzielen ist, den Schlichtungsausschuß oder eine vereinbarte Schlichtungs-
oder Schiedsstelle anzurufen;
4. darüber zu wachen, daß die in Angelegenheiten des gesamten Betriebes von den
Beteiligten anerkannten Schiedssprüche eines Schlichtungsausschusses oder einer
vereinigten Einigungs- oder Schiedsstelle durchgeführt werden;
5. für die Arbeitnehmer gemeinsame Dienstvorschriften und Änderungen derselben
im Rahmen der geltenden Tarifverträge mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren;
6. das Einvernehmen innerhalb der Arbeitnehmerschaft sowie zwischen ihr und dem
Arbeitgeber zu fördern und für Wahrung der Vereinigungsfreiheit der
Arbeitnehmerschaft einzutreten;
7. Beschwerden des Arbeiter- und Angestelltenrates entgegenzunehmen und auf ihre
Abstellung in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hinzuwirken;
8. auf die Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb zu achten,
die Gewerbeaufsichtsbeamten und die sonstig in Betracht kommenden Stellen bei
der Bekämpfung durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen sowie auf
die Durchführung der gewerbepolizeilichen Bestimmungen und der
Unfallverhütungsvorschriften hinzuwirken;
9. an der Verwaltung von Pensionskassen und Werkswohnungen sowie sonstiger
Betriebswohlfahrtseinrichtungen mitzuwirken; bei letzteren jedoch nur, sofern
nicht bestehende für die Verwaltung maßgebende Satzungen oder bestehende
Verfügungen von Todes wegen entgegenstehen oder eine anderweitige Vertretung der
Arbeitnehmer vorsehen.“(1)
Grundsätze der FAUD
Während die marxistischen Arbeiterorganisationen sich sofort an den
Betriebsratswahlen beteiligten (sie erklärten mit Ausnahme der Unionisten die
Eroberung der politischen Macht zu ihrer Maxime), sprach sich die Mehrheit der
FAUD dagegen aus:
„Die Arbeiterräte, aus der Revolution geboren, sollten ein Herrschaftsinstrument
der werteschaffenden Arbeit sein. Aber die Revolution hat nicht zur Beseitigung
der Herrschaft des Kapitals geführt; die wirtschaftliche und politische Macht
ist bei den Besitzenden geblieben. Kapital und Staat können mit revolutionären
Arbeiterräten nicht unterhandeln, denn jene sind Feinde der sozialistischen
Arbeit. Kapital und Staat lassen nur Arbeiterausschüsse zu, die jetzt
Betriebsräte genannt werden. Der Betriebsrat hat nicht Arbeiterinteressen allein
zu vertreten, sondern Betriebsinteressen. Und da die Betriebe Eigentum des
Privat- oder Staatskapitals sind, müssen sich die Arbeiterinteressen den
Interessen der Ausbeuter unterordnen. Daraus ergibt sich, daß der Betriebsrat
für die Ausbeutung der Arbeiter eintreten und sie zum ruhigen Fortarbeiten als
Lohnsklaven anhalten muß. Die Betriebsräte sind daher nicht Herrschafts- sondern
lediglich Verhandlungsinstrumente der Arbeiter. Die sozialdemokratischen
Arbeiter können sich an den Betriebsräten beteiligen, denn ihre
Klassenkampfwaffen sind die des parlamentarischen und gewerkschaftlichen
Unterhandelns. Die syndikalistischen Arbeiter können sich an den Betriebsräten
nicht beteiligen, denn sie wollen den Klassenkampf geführt wissen durch
Entziehung oder Einschränkung der Arbeitsleistung. Die syndikalistischen
Kampfmittel sind mit den Aufgaben des Betriebsrates unverträglich.“ (2) Der
Betriebsrat vertrete Betriebsinteressen, keine Klasseninteressen, so läßt sich
die Kritik auf den Punkt bringen.
Der 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften (FVDG) im Jahre
1919 nahm demzufolge diesen Antrag an:
„Der 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften betrachtet das
Betriebsrätegesetz, wie alle anderen Gesetze des Staates, nur als geeignet, den
Kapitalismus zu stützen und den Staat als Instrument und Willensausdruck der
besitzenden Klasse zu befestigen. Aus diesem Grunde ist das Gesetz, wie alle
Klassengesetze des Staates von unseren Organisationen zu bekämpfen. Jedoch
verkennt der Kongreß nicht, daß örtliche Verhältnisse, organisatorische und
praktische Gründe in den Betriebsbelegschaften unsere Mitglieder zu einer
Beteiligung an der Wahl von Betriebsräten und zur Mitarbeit in diesen führen
können. Bei einer solchen Beteiligung müssen die syndikalistischen Grundsätze
als Richtlinien gelten.“ (3)
Vertagte der 13. Kongreß der FAUD 1921 die Entscheidung in dieser Frage, so
beschloß der 14. Kongress der FAUD im Jahre 1922 unter 7.: „Die Beteiligung an
staatlichen Institutionen, ganz gleich, ob diese gesetzgeberischen oder
ausführenden Charakters sind, steht mit den Methoden der direkten Aktion im
Widerspruch. Als Anhänger der direkten Aktion verwerfen wir Syndikalisten die
Teilnahme an den gesetzlichen Betriebsräten, wir sind jedoch für die Beteiligung
an Arbeiterräten innerhalb und außerhalb der Betriebe, wodurch das werktätigen
Volk in den Stand gesetzt wird, die Regelung der Produktion und Konsumption
sowie alle übrigen gesellschaftlichen Funktionen in eigene Hände zu nehmen.“ (4)
Ergebnisse der Kandidaturen
Je nach betrieblicher Verankerung sprachen sich ganze Regionen der FAUD entweder
für (Rheinland und Westfalen) oder gegen Betriebsratswahlen aus (Wasserkante,
Oberschlesien, Nordbayern). Da die innerorganisatorischen Differenzen in dieser
Frage gegen Mitte der zwanziger Jahre zunahmen und auf den Reichskongressen
darauf nicht entsprechend eingegangen wurde, tagte im Februar 1925 eine
außerordentliche Reichskonferenz der FAUD in Berlin, welche die Beteiligung an
den Betriebsrätewahlen auf die Tagesordnung setzte und zu folgendem Ergebnis
gelangte: „Die außerordentliche Reichskonferenz der FAUD vom 1. Februar 1925
gibt nach reiflicher Diskussion über die Beteiligung an den Betriebsräten und
der Knappschaft folgende Willenserklärung ab:
Der Beschluß des 14. Erfurter Kongresses kann nur durch einen neuen
Kongreßbeschluß geändert werden.
Die Konferenz empfiehlt jedoch den Anhängern beider Richtungen, gegenseitig
größte Toleranz zu üben.
Ausschluß einzelner Mitglieder oder ganzer Ortsgruppen wegen Beteiligung oder
Nichtbeteiligung darf nicht erfolgen.“ (5)
Und in der Praxis beteiligten sich nicht wenige FAUD-Organisationen an den
Betriebsratswahlen, besonders in Rheinland-Westfalen als FAUD
(Anarcho-Syndikalisten) aber auch als FAU (Gelsenkirchener Richtung), welche
hauptsächlich die Bergarbeiterschaft organisierte, der FAUD bereits ein Jahr
später den Rücken kehrte und sich als „Union der Hand- und Kopfarbeiter“ (UdHuK)
neu organisierte. Diese Abspaltung hatte dann auch bei den Betriebsrätewahlen
deutlich die Nase vorn, da die FAUD in dieser Frage keine Einigkeit erzielen
konnte. Die FAUD kandidierte für den Ruhrbergbau nur in einigen Städten. Die
Ergebnisse lauteten insgesamt wie folgt: (6)
1920 (vor der Spaltung): 27 %, 1921: UdHuK 26 %; FAUD 4,7 %, 1924: UdHuK 34,3 %;
FAUD 7,3 % 1925: UdHuK 29,1 % ; FAUD 3%.
Das Betriebsrätegesetz förderte gezielt diejenigen Arbeiterorganisationen,
welche nicht auf dem Boden der Arbeiterselbstverwaltung standen, sondern
zentralistische Organisationsmerkmale aufwiesen. Diese sollten die Emanzipation
der Arbeiterklasse unterminieren: die marxistischen Arbeiterorganisationen von
SPD und KPD, deren Betriebsgruppen den innerpolitischen Parteiinstanzen
untergeordnet waren. Außerhalb der Betriebsräte hatte die FAUD es mit nur
wenigen Mitgliedern in einem Betrieb nicht durchsetzen können, auf
Betriebsversammlungen zu sprechen oder durch FAUD-Mitglieder im Betriebsrat, die
Belegschaft mit Agitationsmaterial (gegen die Zentralgewerkschaften) zu
versorgen.
Den Hintergrund zu solchen Überlegungen begründete die Tatsache, daß die FAUD
den größten Teil ihrer Anhängerschaft den revolutionären Nachkriegsverhältnissen
und einer hernach radikalisierten, ideologisch diffusen, sich an marxistischen
Ideologemen und nur kurzfristig an die FAUD orientierenden
Industriearbeiterschaft zu verdanken hatte, die bis zur Stabilisierung der
Republik von Weimar etwa 4/ 5 der Gesamtmitgliedschaft stellte. Dazu zählte auch
die FAU (Gelsenkirchener Richtung) mit etwa der Hälfte der reichsweiten FAUD-
Mitgliederschaft! Im Zuge der letzten verlorengegangenen revolutionären Kämpfe
(Ruhrkampf 1920, Mitteldeutscher Aufstand 1921) wandten sich viele Mitglieder
desillusioniert den heilversprechenden Arbeiterparteien zu, statt weiterhin auf
ihre eigene Kraft zu vertrauen. Die FAUD erlebte ab 1921 einen rapiden
Mitgliederrückgang innerhalb dieser wenig von anarcho-syndikalistischen
Prinzipien durchdrungenen Industriearbeiterschaft (innerhalb nur eines Jahres
von insgesamt etwa 150.000 auf zunächst etwa 80.000). Auf betrieblicher Ebene
wurde die FAUD somit bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise bei den
Fliesenlegern oder im Bergbau) völlig marginalisiert. Zu einem
Betriebsrätekongress für Düsseldorf 1922 stellte die FAUD 15 von insgesamt 215
Delegierten für die Metallbranche. Diese konnten die Stimmung für einen
regionalen Generalstreik entscheidend mitbeeinflussen. (7) Um nun aus reiner
Prinzipientreue den Zug nicht ganz abfahren zu lassen, zeigte der 15.
Reichskongreß der FAUD von 1925 (mit inzwischen nur noch etwa 25.000
Mitgliedern) gegenüber den sich an den Betriebsrätewalen beteiligenden FAUD
Betriebsgruppen eine große Toleranz. Dieses Feld wurde jedoch bereits
erfolgreich besetzt, so daß die FAUD bei den folgenden Betriebsrätewahlen (die
UdHuK hatte sich inzwischen zugunsten der KPD aufgelöst) im Ruhrbergbau diese
Ergebnisse erzielte: 1926 2,9 %, 1927 2 %, 1928 1,8%, 1929 1,1 %, 1930 1,5 % und
1931 0,6 %. (8) Ebenso rückläufig war die Anzahl der Betriebsräte der FAUD im
Bezirk Essen des Deutschen Metallarbeiterverbandes (DMV): 1925: 35
FAUD-Betriebsräte, 1928 13 und 1931 2. (9)
Ab 1925 richtete sich die FAUD aufgrund des Abflauens unmittelbarer
revolutionärer Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft mehr auf die
unmittelbaren Interessen, als auf die Propagierung anarcho-syndikalistischer
Ideen aus. Der Kongreß im April des selben Jahres formulierte folgendes: „War
unsere Organisation in den letzten Jahren, im Gegensatz zur Prinzipienerklärung,
fast nur eine Ideenbewegung, so muß nunmehr der schon früher eingeschlagene Weg
wieder beschritten werden: zu arbeiten an der umfassenden Organisierung und
Durchsetzung der Interessen des Proletariats (...) mögen diejenigen, die durch
eine Belegschaftsmehrheit dazu gedrängt werden, eine Beteiligung verantworten;
sie glauben, auf diesem Wege von der bloßen Negation zur Teilnahme am
Klassenkampf und zur Ausbreitung der Idee kommen zu können. Die Bewegung wird
solche Experimente ertragen, auch wenn die Form des gesetzlichen Betriebsrates
in solchem Falle nicht die geeignete ist (...) Uns eint der Wille zur Hebung der
Werbe- und Stoßkraft der Organisation; und zu diesem Ziele kann, auch wenn die
Betriebsrätebeteiligung mit unseren Prinzipien zu vereinbaren wäre, diese
Beteiligung keinesfalls der einzige Weg zur Gewinnung größerer Gruppen sein.
(...) agitatorische Wirkungsmöglichkeiten sind hier den vereinzelten nicht
gegeben durch Teilnahme an Institutionen, die große gegnerische Organisationen
für sich benutzen, sondern durch intensive Kleinarbeit. Diese gründlich zu
diskutieren, systematisch neu zu organisieren und zu betätigen, hat der
eigentliche Inhalt der Wendung im Kurs der Organisation zu sein.“ (10) Die
Betriebsrätefrage sei aufgrund dessen als Nebenfrage zu behandeln.
Doch zeigten sich nicht nur die Resonanz auf die FAUD- Betriebsratskandidaturen
Rückläufigkeit; auch die FAUD verzeichnete einen stetigen Mitgliederrückgang von
etwa 25.000 (1925) auf knapp 10.000 im Jahre 1930. (11)
Auf dem 18. Kongreß der FAUD von 1930 hieß es unter III. Beschlüsse zu den
Aufgaben der Ortsgruppen nur noch lapidar: „Der Kongreß beschließt, den
Mitgliedern zu empfehlen, sich an den Betriebsräten zu beteiligen.“ (12)
Möglicher Kompromiß
In einer Resolution zur Betriebsarbeit zum 19. Kongreß der FAUD Ostern 1932 hieß
es:
a) Betriebsräte
„Erhöhte Aufmerksamkeit ist auf die Betriebsarbeit zu legen. Die
Klassenkampfaktionen des Proletariats haben ihre Aktionsbasis in den Betrieben.
Von hier aus ist die Steigerung des syndikalistischen Einflusses zu
organisieren. Die Gewinnung der Arbeitermassen für die FAUD kann aber nur das
Ergebnis der Tätigkeit in den Massen sein. Aus diesem Grunde schließt sich die
FAUD nicht hermetisch von den Massen der Arbeiterklasse ab, sondern benutzt die
einzelnen Formen der wirtschaftlichen Betätigung der Arbeiter, um an dieselben
heranzukommen. Besonders wichtig ist die Betriebsfunktion, der Betriebsrat. Die
FAUD beteiligt sich an den Wahlen zu den Betriebsräten, um den Einfluß der
reformistischen, der wirtschaftsfriedlichen, der politischen und faschistischen
Gegner zu brechen. Zugleich sieht sie in der Beteiligung an den
Betriebsrätewahlen propagandistische Möglichkeiten, die voll ausgeschöpft werden
müssen, um den Masseneinfluß der FAUD zu verstärken. Neben den rein praktischen
Aufgaben, die in der radikalen Wahrnehmung der Interessen der Arbeiterklasse
liegen, weist die FAUD ihren Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern die
Verpflichtung zu, alle nur erdenklichen Maßnahmen propagandistischer und
organisatorischer Natur zu treffen, die geeignet sind, die Radikalisierung der
Arbeitermassen im Sinne der anarcho-syndikalistischen Klassenkampftaktik zu
beschleunigen. Die Betriebsräte haben die Pflicht, ihrer Ortsgruppe ständig über
alle getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten. Die Ortsgruppe wacht über die
Haltung der Betriebsräte und trägt Sorge, daß sich die Tätigkeit derselben mit
der prinzipiellen und taktischen Einstellung der FAUD in Uebereinstimmung
befindet. Des weiteren ist sie verpflichtet, periodisch an die zuständigen
Föderationen und Arbeitsbörsen zu berichten. Stärksten Anteil an der
Betriebsarbeit müssen auch die Arbeitsbörsen nehmen. Sie sind gehalten den
Betriebsräten Material an die Hand zu geben und laufend Zusammenkünfte zu
organisieren, auf denen die Linie der Betriebsarbeit beraten wird, und bei
welchen die Betriebsräte ihre gewonnenen Erfahrungen austauschen. Bei den
Betriebsrätewahlen sollen die Ortsgruppen und Betriebszellen tunlichst eigene
Listen aufstellen. Dabei ist nicht unbedingte Voraussetzung, daß die FAUD starke
Betriebszellen besitzen muß, um mit Erfolg an den Betriebsrätewahlen teilnehmen
zu können. Vielmehr hat die Betriebsrätepraxis der FAUD bewiesen, daß auch
Einzelne einen nicht unbedeutenden Einfluß mit Hilfe der Sympathisierenden auf
solche Wahlen ausüben können. Für die Propaganda muß in solchen Fällen die
Ortsgruppe oder die zuständige Arbeitsbörse die notwendigen Kräfte stellen. In
besonders gelagerten Fällen bei den Betriebsrätewahlen bleibt es den Ortsgruppen
und Betriebszellen überlassen, mit anderen revolutionären Organisationen
Einheitslisten aufzustellen. Dabei sind vorher alle Möglichkeiten zu erwägen.
Die Politik der Betriebsräte muß sich besonders gegen alle Illusionen wenden,
die den Arbeitern von Gewerkschaften, Parteien, Werkvereinen und Stahlhelm- und
Nazigruppen gemacht werden.
b) Betriebsvertrauensleute
Neben den Betriebsräten ist die Wahl von Betriebsvertrauensleuten notwendig,
sobald innerhalb eines Betriebes eine anarcho-syndikalistische Betriebszelle
besteht. Diese Betriebsvertrauensleute wachen über die Tätigkeit des
Betriebsrates und stellen die Verbindungsleute zwischen dem Betrieb und der
Organisation dar. Ihre Aufgabe ist es, Maßnahmen in den Betriebs- und
Abteilungsversammlungen zur Sprache zu bringen, welche die Betriebsräte nicht
zur Sprache bringen können. Wo syndikalistische Betriebsräte oder
Betriebsratsmitglieder nicht vorhanden sind, ist es Aufgabe der Vertrauensleute,
alle propagandistischen Möglichkeiten voll auszunützen und die Verbindung mit
der Ortsgruppe aufrecht zu erhalten. Im übrigen erwächst den
Betriebsvertrauensleuten in diesem Falle die gleiche Pflicht in Hinsicht auf
Berichterstattung etc. wie den Betriebsräten. Wo nur einzelne Mitglieder
beschäftigt sind, müssen sich diese als Vertrauensleute betrachten.
c) Betriebszellen
Alle in einem Betriebe beschäftigten Mitglieder der FAUD haben die Pflicht, sich
zu einer organischen Einheit, zu einer Betriebszelle zusammenzuschließen.
Ausschlaggebend ist für die Betriebszelle der Betrieb, nicht die berufliche
Tätigkeit. Die Betriebszelle sammelt aus den verschiedenen Abteilungen alles
wichtige Material über Auftragsbestand, Mitgliederstärke und Mitgliederbewegung
der gegnerischen Organisationen und Maßnahmen, die sie treffen wollen. Sie wählt
die Betriebsvertrauensleute und berät alle Maßnahmen zur propagandistischen
Bearbeitung und organisatorischen Erfassung der Betriebsarbeiter. Sie muß vor
den Versammlungen der Belegschaft oder der Betriebsabteilungen zusammentreten,
die Verhandlungsgegenstände prüfen, und wenn nötig, Beschlüsse über dieselben
fassen. Sie bestimmt die Redner und Antragsteller und tritt in den Versammlungen
geschlossen auf. Ihr besonderes Augenmerk haben die Betriebszellen auf den
Vertrieb von Literatur der FAUD und auf die Kolportage der Zeitung zu legen. Wo
Werkkontrolle die Kolportage erschwert oder verhindert, ist durch die
Betriebszellen dafür Sorge zu tragen, daß die Kolportage vor dem Betrieb an
geeigneten Stellen vor sich geht. Das in den Zellenversammlungen
zusammengetragene Material ist der Ortsgruppe und von dieser den Börsen und
Föderationen, je nach seinem Wert zuzuleiten. Besonderes Gewicht aber haben die
Betriebszellen auf eine regelmäßige Berichterstattung an die Zeitung zu legen.
Wenn nur irgend angängig, muß die Betriebszelle einen Betriebskorrespondenten
bestellen.“ (13)
Unter „Unsere Kampflosungen“ heißt es in Punkt 4 der Resolutionen des 19.
Kongresses der FAUD, daß für die Erweiterung der Macht der Betriebsräte gekämpft
werden solle, zu dem Zwecke, „sie zu Instrumenten der Überwachung der Produktion
und der Organisierung des Widerstandes der Arbeiterklasse gegen den Kapitalismus
und die fortschreitende Faschisierung zu machen.“ (14)
Regionale Erfahrungen
Die Syndikalisten der Bochumer Zeche Engelsburg traten 1930 das erste Mal zu
Betriebsrätewahlen an, um dem Bergarbeiterverband und den Christlichen
Gewerkvereinen ihre eigenen Initiativen entgegenzusetzen. Dazu zählten in den
folgenden Monaten die erfolgreiche Beantragung der Umwandlung von Geldstrafen in
Verwarnungen und Verweise. Dazu wurde das Arbeitsgericht angerufen. In einem
Falle von Entlassung setzten sie in der Absicht, das Verfahren weiterzuführen,
die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch – auf Kosten des Unternehmens. Beide
Möglichkeiten hatten die bisherigen Betriebsräte der Zentralverbände
verstreichen lassen. Durch „unermüdliche“ Kleinarbeit sollte so das Vertrauen
der Kollegen erworben werden, um sie dann auch von den Methoden der direkten
Aktion überzeugen zu können. (15) Andererseits lehnten z.B. die Syndikalisten in
Mengede (bei Dortmund) es zunächst ab, mit solchen „Waffen des Gegners zu
kämpfen“. Doch nach einer Konsolidierungsphase erzielten sie bei den
Betriebsrätewahlen der Zeche Adolf von Hansemann folgende Ergebnisse: 1922 mit
1249 etwa die Hälfte aller Stimmen und acht Betriebsräte, 1924 die gleiche
Anzahl von insgesamt 11 Betriebsräten und 1926 stellten sie noch mit 750 Stimmen
sechs von 15 Betriebsräten. (16)
Die selbe Absicht, „Breschen in die Reihen der Zentralisten“ zu schlagen,
verfolgten zwei Kölner Syndikalisten, welche erstmalig im Mai 1931 bei den
Kölner „Freien Notstandsarbeitern“ der Stadtverwaltung als FAUD zu den
Betriebsrätewahlen antraten. Gegen eine starke RGO-Konkurrenz erhielten sie 79
Stimmen, die „Freien Gewerkschaften“ kamen auf 144 und die RGO auf 598 Stimmen.
(17)
Im Raum Mannheim/Ludwigshafen stellte die FAUD keine eigene Liste, sondern rief
dazu auf, die RGO zu ignorieren und statt dessen „vertrauenswürdige Kollegen“ in
den Betriebsrat zu wählen. Der Syndikalist Karl Heck bekleidete noch im Frühjahr
1933 die Rolle des Vertrauensmannes. In Frankfurt stellte die FAUD zur selben
Zeit mit Max Guntermann den Betriebsratsvorsitzenden einer Elektrofirma. (18)
Im thüringischen Sömmerda mußten die syndikalistischen Betriebsräte bei
Rheinmetall, welche schon Anfang der 20-er Jahre tätig waren, dagegen viele
Zugeständnisse machen. Ende des Jahres 1924 wurden in den elfköpfigen
Betriebsrat 8 Syndikalisten gewählt. Sie durften jedoch lediglich die zu
entlassenen Kolleginnen bestimmen und verhielten sich auch bei Protesten gegen
Abzüge aufgrund von Akkordberechnungsfehlern passiv und traten Streikabsichten
entgegen. (19) Ähnlich ernüchternde Erfahrungen wurden aus Oberschlesien
vermeldet. Hier seien syndikalistische Betriebsräte gar die Ursache für den
örtlichen Mitgliederrückgang gewesen. Sie wurden zu Gegnern der direkten Aktion
und erklärten der FAUD auf Nachfragen hin, daß sie ja schließlich nicht nur von
syndikalistischen Betriebsangehörigen gewählt worden wären und daher der
Gewerkschaft keine Rechenschaft darüber schuldig seien, ob ihre Handlungen nun
syndikalistisch waren oder nicht. (20)
Zusammenfassend schilderte Gerhard Wartenberg im Jahre 1932 die Vorgehensweise
der FAUD reichsweit als alles andere als einheitlich: „Manche Genossen wollten
wohl für Lohn- und Arbeitszeitfragen kämpfen, aber sie wollten nicht jene Mittel
anwenden, die dem syndikalistischen Betriebsarbeiter das Vertrauen der Kollegen
sichern: Betriebsrat, Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Lohnverhandlungen usw.
Wieder andere gingen wohl diesen Weg, unterließen aber eine systematische
Aufklärung der gewonnenen Mitglieder über die Prinzipien des
Anarcho-Syndikalismus.“ (21)
Die ab März 1933 einsetzende Illegalität machte weitere Vorhaben dann zunichte.
Nach 1945
Anders gestaltete sich die Angelegenheit nach dem zweiten Weltkrieg, als zwar
eine anarchistische Nachkriegsorganisation, die Föderation freiheitlicher
Sozialisten (FFS) geschaffen wurde, die meisten der ehemaligen FAUD- und
nunmehrigen FFS-Mitglieder sich jedoch in der SPD, den DGB-Gewerkschaften, den
Gemeinde- und natürlich in den Betriebsräten organisierten, um dort als
Vorbildfiguren im Sinne föderalistisch-anarchistischer Ideen tätig zu sein. (22)
Es ist daher falsch, daraus voreilige Schlüsse ziehen zu wollen (etwa der Art,
die besten Anarcho-Syndikalisten hätten ihre Überzeugungen über Bord geschmissen
oder seien den Lockungen der Herrschenden unterlegen – korrumpiert worden), ohne
sich vorher mit der Geschichte der SPD-Opposition vor 1914 und der Entwicklung
des separaten Anarcho-Syndikalismus von 1918 bis 1933 auseinandergesetzt zu
haben. (23)
Die vollständige Marginalisierung nach 1945 leitete innerhalb der „Restbewegung“
den Trend ein, sich die Tatsache vor Augen zu halten, daß die
anarchosyndikalistische Bewegung einerseits aus den gleichzeitig in der
sozialdemokratischen Partei organisierten Mitgliedern der Freien Vereinigung
deutscher Gewerkschaften (FVDG) wie andererseits aus der ebenfalls in der SPD
organisierten „Opposition der Jungen“ hervorgegangen ist, sich also Anarchisten,
wie Syndikalisten zunächst innerhalb der Sozialdemokratie organisierten, und
dort erfolgreich für die Ideen des Anarchismus, wie des Syndikalismus wirken
konnten. Erfolgreich in dem Sinne, daß diese Strömungen innerhalb der
Sozialdemokratie sich nach dem Krieg außerhalb der Parteiapparate zu einer
Synthese aus Anarchismus und Syndikalismus in Form der FAUD zu einer
Massenorganisation mit fester programmatischer Grundlage weiterentwickeln
konnte. Es lag also nahe, sich im Falle einer dauerhaften Stagnation als
separate Bewegung auf die Ursprünge der Bewegung zurückzubesinnen und z.B. in
der Frage von Tarifverträgen, Betriebsräten oder auch Parteimitgliedschaften
gewisse Kompromisse einzugehen, sich im kulturellen Bereich jedoch weiterhin als
eigenständige Organisation zu konstituieren. Wie wir heute wissen, erreichte der
Nachkriegsanarchismus keine weitere Bedeutung, und geriet, wie die FAUD auch, in
Vergessenheit.
Ausblick
In Anbetracht der Tatsache, daß der Anarcho-Syndikalismus seit den fünfziger
Jahren an Bedeutung sogar noch weiter abnahm, hat die hier aufgeworfene Frage an
Aktualität nicht abgenommen. Auch die FAU bewegte sich seit ihrer Gründung 1977
im Spannungsfeld zwischen separater, teilseparater oder rigoros prinzipientreuer
Praxis, was nicht nur die hohe Fluktuation, sowie Stagnation ihrer
Mitgliedschaft deutlich macht, sondern auch das Fehlen aktueller zeitgemäßer
Strategiepapiere in betrieblich-perspektivischer Hinsicht, welche für eine
proletarische Klassenkampforganisation unentbehrlich sind und welche bei der
FAUD, wenngleich bei praktischer Erfolglosigkeit, immerhin noch vorhanden waren.
Bis vor wenigen Jahren war innerhalb der FAU noch nicht mal ein Trend hin zu
einer betrieblichen Interessensorganisation zu erkennen gewesen. Um aber
überhaupt zu Fragen nach Betriebsräten und Tarifverträgen Stellung nehmen zu
können, bedarf es erst mal betrieblicher Praxis und eben der Einsicht, daß man
als reine Kulturorganisation keine Gewerkschaft darstellt. Die Stagnation der
FAU seit 1977 hat eben sehr viel damit zu tun, daß sich die Mitglieder in zwei
Richtungen polarisierten: Die einen, sahen die FAU als Organisationsmöglichkeit
an, abseits von den DGB-Gewerkschaften Betriebsarbeit zu leisen. Die anderen
sahen in der FAU lediglich eine Möglichkeit, einer diffus anarchistisch
orientierten, oder einer gerade modischen sozialen Bewegung einen
Organisationsrahmen zu verpassen. Die FAU hat sich in dieser Frage nie
entschieden. Stattdessen gab es immer wieder kraftraubende Reibungen zwischen
Verfechtern der FAU als Ideenorganisation und denen, die der FAU als einer
Interessensorganisation das Wort redeten. Die momentane Entwicklung verzeichnet
einen Trend hin zur Betriebsarbeit, also zur eigentlichen Basis
anarcho-syndikalistischer Organisation. Erst wenn es gelingt, in den Betrieben
eine Basis zu schaffen, und die Einflüsse der Neoanarchisten (Autonome u.a.),
sowie Marxisten (z.B. ex K-Grüppler aller Art) in ihre Schranken zu verweisen,
erwächst aus der FAU eine Gewerkschaft, die diesen Namen auch verdient hat. Die
FAU sollte nicht Spielball irgendwelcher sozialen Bewegungen, sondern Ausdruck
proletarischer Selbstorganisation mit eigener Geschichte, mit eigenen
Grundsätzen und mit zeitgemäß anarcho-syndikalistischer Perspektive sein. Nur
dann, mit einem eigenen Profil wird es ihr gelingen, für diejenigen Personen
attraktiv zu sein, die gewerkschaftliche Arbeit auch als die originäre Aufgabe
einer Gewerkschaft verstehen und sie der politischen Arbeit (z.B. in Parteien)
vorzieht, da sie begriffen haben werden, daß eine grundsätzliche Veränderung
wirtschaftlicher wie politischer Verhältnisse nicht auf der Straße (z.B. durch
Demonstrationen) oder im Parlament, sondern nur von der ökonomischen Basis aus
erfolgen kann. Auch Kulturarbeit kann nicht außerhalb syndikalistischer
Organisierung geleistet werden, da der Syndikalismus einen festen Teil unserer
Kultur darstellt. Anarchismus und Syndikalismus sind in der FAU also nicht zu
trennen – sie bedingen einander: Betriebsarbeit findet auf anarchistischer
Grundlage statt/ Kulturarbeit findet auf syndikalistischer Grundlage statt.
Andere Tätigkeit ist keine anarcho-syndikalistische. Wie steht es also um die
Fragen, FAU-Mitglieder als Betriebsräte einer Kontrolle der Ortsgruppen oder
Föderationen zu unterstellen, oder die Beteiligung an Betriebsräten kategorisch
und für alle Ortsgruppen und Syndikate abzulehnen? Die Frage wird erst dann
angemessen beurteilt werden können, wenn 1. die Mitglieder der FAU mehrheitlich
(auch wirklich, nicht nur als Lippenbekenntnis!) davon überzeugt sind, daß die
FAU eine Gewerkschaft (gleichermaßen eine Ideen- als auch eine
Interessenorganisation) darstellen sollte und 2. die betriebliche Arbeit einen
höheren Stellenwert erhält als bisher.
Erst in einer vielfältigen praktischen Auseinandersetzung mit betrieblichen
Realitäten können wir ermessen, welche Wege wir für den Aufbau einer
anarcho-syndikalistischen Massenorganisation einschlagen müssen. Damals wie
heute. (24)
(1) „Der Syndikalist“, 2. Jg. (1920), Nr. 9. Zur allgemeinen Geschichte der
Betriebsräte in der Weimarer Republik siehe: R. Crusius, G. Schiefelbein, M.
Wilke: Die Betriebsräte in der Weimarer Republik. Von der Selbstverwaltung zur
Mitbestimmung, 2 Bd. Zur Geschichte von Arbeitskampf und Arbeitsrecht siehe:
Elisabeth Domansky: Arbeitskampf und Arbeitsrecht in der Weimarer Republik,
Einleitung in Dieter Dowe (Hrsg.): Gewerkschafts-Zeitung. Organ des Allgemeinen
Deutschen Gewerkschaftsbundes. Jahrgänge 1924-1928.
(2) „Der Syndikalist“, 1. Jg. (1919), Nr. 36.
(3) Protokoll über die Verhandlungen vom 12. Kongreß der Freien Vereinigung
deutscher Gewerkschaften..., S. 87 f.
(4) Protokoll vom 14. Kongreß der FAUD, in: „Der Syndikalist“, 4. Jg. (1922),
Nr. 51.
(5) „Der Syndikalist“, 7. Jg. (1925), Nr. 6. Die zentrale Diskussion hierüber
wurde im „Syndikalist“ unter dem Titel „Kampforganisation oder Sekte“ geführt,
in welcher Ablehner und Befürworter eindringlich ihre jeweiligen Argumente
austauschten, siehe Ergänzungsband.
(6) Angaben nach: Hans Manfred Bock: Anarchosyndikalismus in Deutschland. Eine
Zwischenbilanz, in: IWK, Nr. 3 1989, S. 326.
(7) Vgl.: Larry Peterson: German Communism, workers’ protest, and Labor Unions.
The Politics of the United Front in Rhineland – Westphalia 1920-1924, S. 225.
(8) Angaben nach: Hans Manfred Bock: Anarchosyndikalismus in Deutschland. Eine
Zwischenbilanz, in: IWK, Nr. 3 1989, S. 326.
(9) Angaben nach Ulrich Klan/ Dieter Nelles: „Es lebt noch eine Flamme“..., S.
116 ff.
(10) Protokoll über die Verhandlungen vom 15. Kongreß der Freien Arbeiter Union
Deutschlands (A.S.)..., S. 74 f.
(11) Eine graphische Darstellung der Mitgliederentwicklung der FAUD findet sich
bei Hartmut Rübner: Freiheit und Brot..., S. 22 und 58.
(12) Protokoll über die Verhandlungen des 18. Kongresses der Freien
Arbeiter-Union-Deutschlands (A.-S.)..., S. 22 und 83 und „Der Syndikalist“, 12.
Jg. (1930), Nr. 25.
(13) „Debatte“, Diskussionsorgan zur Vorbereitung des 19. Kongresses der FAUD. (A.S.),
Mitteilungsblatt der GK, Berlin 27. Februar 1932, Nr. 7. Wie die revolutionäre
Betriebsratsarbeit aussehen sollte, erfahren wir aus einem „Merkblatt für die
Funktionäre der FAUD“ aus dem Jahre 1925: „Bist du Betriebszellenobmann, dann
bist du der revolutionäre Betriebsrat und Vertrauensmann der FAUD im Betriebe.
Der Zusammenschluß aller zur FAUD gehörigen Mitglieder muß in jedem Betriebe
vollzogen werden. Von Zeit zu Zeit muß die Betriebszelle
Belegschaftsversammlungen einberufen, die zu den akuten Tagesfragen und allen
Vorkommnissen im Betriebe Stellung nimmt. Die Betriebszelle muß mindestens alle
vierzehn Tage nach Betriebsschluß zusammenkommen. Abonnenten für die Presse,
neue Mitglieder für die FAUD müssen von allen Mitgliedern der Betriebszelle eine
selbstverfertigte Betriebszellenzeitung herausgeben.“, in: FAU- Bremen (Hrsg.):
„Das ist Syndikalismus“..., S. 129.
(14) „Der Syndikalist“, 14. Jg. (1932), Nr. 13.
(15) Vgl.: „Der Syndikalist“, 12. Jg. (1930), Nr. 35. Zur FAUD im Ruhrbergbau
siehe auch Erhard Lucas „Märzrevolution 1920“ und Klaus Weberskirch
„Anarcho-Syndikalismus an der Wurm - ein fast vergessenes Kapitel der Geschichte
des Aachener Raumes nach dem Ersten Weltkrieg. Aachen 1999.
(16) Vgl.: Andreas Müller: Aufbruch in neue Zeiten. Anarchosyndikalisten und
Nationalsozialisten in Mengede in der Frühphase der Weimarer Republik, in: AGAW,
Nr. 8, S. 128 und 138 f.
(17) Vgl.: „Der Syndikalist“, 13. Jg. (1931), Nr. 22.
(18) Vgl.: Axel Ulrich: Zum Widerstand der Freien Arbeiter-Union Deutschlands
gegen den Nationalsozialismus. Ihr konspiratives Verbindungsnetz in Hessen und
im Raum Mannheim/Ludwigshafen, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für
Nassauische Altertumskunde und Geschichte, 1988, Bd. 99, S. 162 f., siehe auch:
Horst Stowasser: Eine unbedeutende Sache, in: Horst Scharnagl (Hrsg.): Das hört
nie auf. Lebensgeschichten vom Anfang des Faschismus bis heute, S. 85.
(19) Vgl.: Frank Havers: Die Freie Arbeiter- Union Deutschlands in
Sömmerda/Thüringen von 1919 bis 1933..., siehe Kapitel: „6. Die FAUD und die
betrieblichen Auseinandersetzungen in Sömmerda ab März 1922“.
(20) Vgl.: „Der Syndikalist“, 7. Jg. (1925), Nr. 6.
(21) Gerhard Wartenberg: Erfurt 1922 und 1932, in: „Debatte-Diskussionsorgan zur
Vorbereitung des 19. Kongresses der FAUD (AS), Mitteilungsblatt der GK“, Nr. 4
und 5. (1932), neu abgedruckt in: FAU-Bremen (Hrsg.): Das ist Syndikalismus...,
S. 145.
(22) Diesen Weg schlugen etliche hervorragende Anarcho-Syndikalisten ein, wie
z.B. Franz Gampe (Nürnberg), Karl Dingler (Göppingen), Carl Preiss (Ulm), Max
Hilse (Bremen) oder Wilhelm Schroers (Delmenhorst).
(23) Eine Arbeit über die „Opposition der Jungen“ lieferte Dirk H. Müller unter
dem Titel „Idealismus und Revolution. Zur Opposition der Jungen gegen den
sozialdemokratischen Parteivorstand 1890-1894. Weitere brauchbare Beschreibungen
befinden sich bei: Rudolf Rocker: Aus den Memoiren eines Deutschen Anarchisten,
Peter Wienand: Der ‚geborene’ Rebell, Hartmut Rübner: Freiheit und Brot, Angela
Vogel: Der deutsche Anarcho-Syndikalismus. Diese Werke geben ebenso Auskunft
über die Entwicklung der FAUD in der Weimarer Zeit, wie auch: Ulrich Klan/
Dieter Nelles: Es lebt noch eine Flamme oder Hans Manfred Bock: Syndikalismus
und Linkskommunismus. Über die Neukonstituierung einer anarchistischen
Nachkriegsorganisation, der FFS, mit der zentralen Fragestellung
Anarcho-Syndikalistische Gewerkschaft Ja oder Nein? gibt Auskunft: Hans Jürgen
Degen: Anarchismus in Deutschland 1945 – 1960. Und: Hans Manfred Bock, Die
"Literaten- und Studenten-Revolte" der Jungen in der SPD um 1890; in: Das
Argument (Berlin/W), Nr. 63, Jg. 13, Heft 1/2, März 1971, S. 22 - 41
(24) Siehe auch Schlusskapitel „Zukunftsperspektiven des Syndikalismus“. Sehr
zur Anschaffung empfehlen möchte ich hier Wolfgang Däubler: „Gewerkschaftsrechte
im Betrieb. Handkommentierung“
Aus: FAU-Bremen (Hrsg.): Syndikalismus – Geschichte und Perspektiven, Bremen
2005
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