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„Der Stempelbruder“[1]

 

Herausgeber: FAUD-Darmstadt, Gustav Doster, Mathildenplatz 1

 

Erscheinungsort: Darmstadt

 

Erscheinungszeitraum: 1931/32

 

Auflage: Nr. 1: 60; Nr. 2: 100; Nr. 3: 130

 

Beiträge von: Gustav Doster

 

 

Geschichte: „Unser ‚Stempelbruder‘ schlägt ganz gut ein. Bei der ersten Nummer machten wir 60 Stück, bei der zweiten 100 und bei der dritten 130. Sie wurden jedes Mal vor Schluß der Unterstützungsauszahlungen abgesetzt. Die RGO [Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition] mit ihrem ‚Arbeitslosen‘ ist schwer hinten angerutscht.“[2] Der „Syndikalist“ berichtete im Mai 1932 über eine Beschlagnahme: „Beschlagnahmt! Man schreibt uns aus Darmstadt: Unser ‚Stempelbruder’, den wir als örtliches Erwerbslosenorgan herausgeben, hat die Polizei wieder mal aus dem Häuschen gebracht. Die Nr. 11 des ‚Stempelbruder’ wurde verboten. Zu diesem Zwecke erging an uns das Schreiben: Hess. Polizeiamt Darmstadt. Landeskriminalpolizeiamt Tgb. Nr. L.K.P.A.1. Darmstadt, den 20. April 1932 Wilhelm-Glässing-Straße 21.Betr.: Das Flugblatt ‚Der Stempelbruder’ Das uns am 18. April 1932 vorgelegte Flugblatt ‚Der Stempelbruder’, Jahrgang 1, Nr. 11, wird auf Grund des § 10, Abs. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 verboten. Gez.: Bingel. Die beanstandeten Stellen unseres Blattes waren ein Leitartikel, der Stellung nahm zum Ergebnis der Reichspräsidentenwahl, und der die Gefahren aufzeigte, die dem Proletariat drohen bei einer Regierungsbeteiligung der Nazis usw. Er mündete in unsere Tagesforderungen aus. Ferner wurde beanstandet die Feststellung, dass die Miethöhe für Erwerbslose usw. durch den 20prozentigen Mietscheinabzug 7 Prozent mehr beträgt als vor dem 1. Januar. Es wurde auf den Preisabbaukommissar angespielt und dann der Mieterstreik propagiert, mindestens die Verweigerung der Zahlung der durch den 20prozentigen Mietscheinraub entstehenden höheren Bargeldsumme. Auch die Verhängung des Boykotts über zwei besonders tüchtige Nazigeschäftsleute war unter den Verbotsgründen. Wir arbeiten natürlich weiter! FAUD, Darmstadt.“[3]

Wert für Syndikalismusforschung: Regional- und Erwerbslosenforschung.


 


[1] Vgl.: GSTA, Rep. 219, Nr. 72, Bl. 263/296.

[2] „Rundscheiben. An alle Ortsvereine und Sektionen der FAUD…“, Nr. 20/September 1931.

[3] „Der Syndikalist”, Nr. 19/1932.

 

Aus: Helge Döhring: Die Presse der syndikalistischen Arbeiterbewegung in Deutschland 1918 bis 1933, Edition Syfo No.1 (2010), 2. Auflage 2012

   

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