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Direkte Aktion Nr.138 März/April 2000

Unversöhnlich ! Bremen: Prozeß gegen Totalen Kriegsdienstverweigerer

Vor dem Bremer Amtsgericht fand am 7.Februar 2000 ein Prozeß gegen den Totalen Kriegsdienstverweigerer Christian H. wegen Fahnenflucht statt. Christian war vor einem Jahr seiner Einberufung zur Bundeswehr nicht gefolgt und abgetaucht. Mit unnachgiebiger Jagd auf ihn wollte die Bundeswehr seiner "Habhaft" werden. Allein 6 mal wurde das Gewerkschaftslokal der FAU-Bremen von Feldjägern heimgesucht, ebenso wie eine Privatwohnung. Das letzte mal Überfiel die Polizei das Gewerkschaftslokal und die Privatwohnung am 29.12.1999 mit Maschinengewehren um Christian zu suchen. Das war auch die letzte Chance für die Bundeswehr und die Polizei, da seine Kriegsdienstpflicht am 01.01.2000 vorbei war und er ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der Militärgerichtsbarkeit unterstand. Da Christian 28 ist kann er nun auch nicht mehr nachträglich zum Kriegsdienst eingezogen werden.

Christian hat zu keinem Zeitpunkt ein Geheimnis aus seinen politischen und sozialen Ansichten gemacht. Er ist Anarchist und seit über 10 Jahren in verschiedenen sozialen Bereichen aktiv (ob bei der Beratung von Kriegsdienstverweigerern oder im Freien Radio Stuttgart), immer mit dem Ziel einer Gesellschaft in der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung verwirklicht werden.

Zum Prozeß erschienen über 60 Menschen aus unterschiedlichen Gruppen und Bewegungen um Christian zu unterstützen. Darunter eine große Anzahl von Frauen und Männern aus der schwul/lesbischen Community. Der Richter am Amtsgericht war Herr Wacker. Dieser versuchte aufdringlich und permanent etwas über die persönlichen Lebensumstände Christians und seiner Biographie in Erfahrung zu bringen. Doch jede noch so sozialdemokratische und liberale Erpressung a la "wenn sie nichts näheres dazu sagen, kann ich das Strafmaß nicht senken" fruchtete nicht. Christian trug souverain seine hier nebenstehend abgedruckte Prozeßerklärung vor, die viel Applaus und Zustimmung im Publikum hervorrief.

Ansonsten verweigerte er jede weitere Äußerung oder gar Kommunikation mit dem Gericht. Sein Verteidiger forderte am Ende seines Plädoyers den Freispruch für Christian.

Doch Richter Wacker entsprach dann in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin Gottschalk, die 150 Tagessätze a15 DM, zusammen also 2250DM gefordert hatte, und legte noch die Übernahme der Gerichts- und Verfahrenskosten oben drauf. Christian hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Wir als FAU werden auch weiterhin totale Kriegsdienstverweigerer unterstützen, die sich gegen den staatlichen Verwertungsanspruch stellen und für eine sozialrevolutionäre Veränderung der Gesellschaft eintreten. Christian hat darüberhinaus in seiner Prozeßerklärung deutlich gemacht für was er steht und ist damit weit über das hinausgegangen was in der Regel bei Totalverweigerungsprozeßen erklärt wird. Er hat seine Positionen klar formuliert.

Als AnarchosyndikalistInnen haben wir den Militarismus als Mittel der Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung und der Brechung unseres Willens, als Erniedrigung an Körper und Seele schon immer bekämpft. Wir werden das solange tun, bis jede staatliche Befehlsgewalt aufgehört hat zu existieren.

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