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Direkte Aktion Nr.138 März/April 2000
Unversöhnlich ! Bremen: Prozeß gegen Totalen
Kriegsdienstverweigerer
Vor dem Bremer Amtsgericht fand am 7.Februar 2000 ein Prozeß gegen den Totalen
Kriegsdienstverweigerer Christian H. wegen Fahnenflucht statt. Christian war vor
einem Jahr seiner Einberufung zur Bundeswehr nicht gefolgt und abgetaucht. Mit
unnachgiebiger Jagd auf ihn wollte die Bundeswehr seiner "Habhaft" werden.
Allein 6 mal wurde das Gewerkschaftslokal der FAU-Bremen von Feldjägern
heimgesucht, ebenso wie eine Privatwohnung. Das letzte mal Überfiel die Polizei
das Gewerkschaftslokal und die Privatwohnung am 29.12.1999 mit Maschinengewehren
um Christian zu suchen. Das war auch die letzte Chance für die Bundeswehr und
die Polizei, da seine Kriegsdienstpflicht am 01.01.2000 vorbei war und er ab
diesem Zeitpunkt nicht mehr der Militärgerichtsbarkeit unterstand. Da Christian
28 ist kann er nun auch nicht mehr nachträglich zum Kriegsdienst eingezogen
werden.
Christian hat zu keinem Zeitpunkt ein Geheimnis aus seinen politischen und
sozialen Ansichten gemacht. Er ist Anarchist und seit über 10 Jahren in
verschiedenen sozialen Bereichen aktiv (ob bei der Beratung von
Kriegsdienstverweigerern oder im Freien Radio Stuttgart), immer mit dem Ziel
einer Gesellschaft in der Selbstbestimmung und Selbstverwaltung verwirklicht
werden.
Zum Prozeß erschienen über 60 Menschen aus unterschiedlichen Gruppen und
Bewegungen um Christian zu unterstützen. Darunter eine große Anzahl von Frauen
und Männern aus der schwul/lesbischen Community. Der Richter am Amtsgericht war
Herr Wacker. Dieser versuchte aufdringlich und permanent etwas über die
persönlichen Lebensumstände Christians und seiner Biographie in Erfahrung zu
bringen. Doch jede noch so sozialdemokratische und liberale Erpressung a la
"wenn sie nichts näheres dazu sagen, kann ich das Strafmaß nicht senken"
fruchtete nicht. Christian trug souverain seine hier nebenstehend abgedruckte
Prozeßerklärung vor, die viel Applaus und Zustimmung im Publikum hervorrief.
Ansonsten verweigerte er jede weitere Äußerung oder gar Kommunikation mit dem
Gericht. Sein Verteidiger forderte am Ende seines Plädoyers den Freispruch für
Christian.
Doch Richter Wacker entsprach dann in seinem Urteil dem Antrag der
Staatsanwältin Gottschalk, die 150 Tagessätze a15 DM, zusammen also 2250DM
gefordert hatte, und legte noch die Übernahme der Gerichts- und Verfahrenskosten
oben drauf. Christian hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Wir als FAU werden auch weiterhin totale Kriegsdienstverweigerer unterstützen,
die sich gegen den staatlichen Verwertungsanspruch stellen und für eine
sozialrevolutionäre Veränderung der Gesellschaft eintreten. Christian hat
darüberhinaus in seiner Prozeßerklärung deutlich gemacht für was er steht und
ist damit weit über das hinausgegangen was in der Regel bei
Totalverweigerungsprozeßen erklärt wird. Er hat seine Positionen klar
formuliert.
Als AnarchosyndikalistInnen haben wir den Militarismus als Mittel der
Aufrechterhaltung der herrschenden Ordnung und der Brechung unseres Willens, als
Erniedrigung an Körper und Seele schon immer bekämpft. Wir werden das solange
tun, bis jede staatliche Befehlsgewalt aufgehört hat zu existieren.
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