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Anarr:
Die letzten Betriebsrätewahlen 1933
Bereits kurz nach ihrer Machtübernahme leiteten die Nationalsozialisten 1933
eine Neuregelung der Betriebsvertretungen und der Arbeitsverfassung ein. Das
Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 existierte von diesem Zeitpunkt nicht
mehr.
Noch im März/April 1933 begannen die letzten Betriebsrätewahlen im gesamten
Reichsgebiet. Da sich auch hier ein haushoher Sieg der (sozialdemokratischen)
Freien Gewerkschaften abzeichnete (drei Viertel der Mandate), wurde die Neuwahl
durch amtliche Verfügungen der Länderregierungen kurzerhand ausgesetzt. Dennoch
gelang es dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB), die ersten
Ergebnisse der bereits stattgefundenen Wahlen zu den Arbeiterräten (1) zu
sammeln und zu veröffentlichen. Die vorliegenden Zahlen spiegelten zwar nur
einen kleinen Teil der insgesamt zu wählenden Arbeiterräte wieder, machten aber
eine Gesamttendenz deutlich. Insgesamt wurden 9.235 gewählte
Arbeiterratsmitglieder in 1.387 Betrieben gemeldet. Drei Mandate entfielen davon
auf die Listen der FAUD (0,03% der Gesamt-Mandate).(2)
Keine Untersuchung zur FAUD hat diese Tatsache bisher berücksichtigt; alle enden
mit den Entwicklungen im Jahre 1932 bzw. setzen mit der gezielten Verfolgung
durch die Nazis wieder ein. Dabei liefert dieser Umstand einen klaren Beleg für
die Verankerung der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft in den Betrieben noch
für die Zeit nach 1933, auch wenn ihre Bedeutung marginal war.
(1) Der Betriebsrat wurde nach dem Betriebsrätegesetz von 1920 in Arbeiterrat
und Angestelltenrat unterteilt.
(2) Gewerkschafts- Zeitung. Organ des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes,
29.April 1933.
Aus: FAU-Bremen (Hrsg.): Klassenkampf im Weltmaßstab, Bremen 2006
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