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Anarr:

Die letzten Betriebsrätewahlen 1933

Bereits kurz nach ihrer Machtübernahme leiteten die Nationalsozialisten 1933 eine Neuregelung der Betriebsvertretungen und der Arbeitsverfassung ein. Das Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 existierte von diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Noch im März/April 1933 begannen die letzten Betriebsrätewahlen im gesamten Reichsgebiet. Da sich auch hier ein haushoher Sieg der (sozialdemokratischen) Freien Gewerkschaften abzeichnete (drei Viertel der Mandate), wurde die Neuwahl durch amtliche Verfügungen der Länderregierungen kurzerhand ausgesetzt. Dennoch gelang es dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB), die ersten Ergebnisse der bereits stattgefundenen Wahlen zu den Arbeiterräten (1) zu sammeln und zu veröffentlichen. Die vorliegenden Zahlen spiegelten zwar nur einen kleinen Teil der insgesamt zu wählenden Arbeiterräte wieder, machten aber eine Gesamttendenz deutlich. Insgesamt wurden 9.235 gewählte Arbeiterratsmitglieder in 1.387 Betrieben gemeldet. Drei Mandate entfielen davon auf die Listen der FAUD (0,03% der Gesamt-Mandate).(2)

Keine Untersuchung zur FAUD hat diese Tatsache bisher berücksichtigt; alle enden mit den Entwicklungen im Jahre 1932 bzw. setzen mit der gezielten Verfolgung durch die Nazis wieder ein. Dabei liefert dieser Umstand einen klaren Beleg für die Verankerung der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft in den Betrieben noch für die Zeit nach 1933, auch wenn ihre Bedeutung marginal war.

(1) Der Betriebsrat wurde nach dem Betriebsrätegesetz von 1920 in Arbeiterrat und Angestelltenrat unterteilt.

(2) Gewerkschafts- Zeitung. Organ des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, 29.April 1933.

Aus: FAU-Bremen (Hrsg.): Klassenkampf im Weltmaßstab, Bremen 2006

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